• Mehrwegbecher von CupWorld – für Sicherheit und eine saubere Umwelt

AGB

1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) und der Hardy Lohs, Cupworld e.U., Fichtnergasse 12/4, 1130 Wien (nachfolgend „Hardy Lohs Cupworld e. U. genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Hardy Lohs Cupworld e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3. Der Kunde handelt als Verbraucher, wenn dieser Waren erwirbt, welche überwiegend seinen privaten Zwecken dienen (§ 1 KSchG). Schließt der Kunde Geschäfte ab, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören, so ist er gemäß § 1 KSchG und § 1 UGB Unternehmer.

1.4. Unvorhergesehene von Hardy Lohs Cupworld e.U. nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, Produktionsausfälle, etc. berechtigen Hardy Lohs Cupworld e.U., unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten

2. Vertragsabschluss

2.1. Auf Anfrage des Kunden wird ihm ein Angebot (Lieferdaten, etc.) zugesendet. Der Vertrag kommt mittels anschließender schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.

2.2. Der Korrekturabzug („Gut zum Druck“) wird von an den Kunden zur finalen Freigabe übermittelt. Dieser ist exakt kundenseitig zu überprüfen. Fehler die vom Kunden bei der Freigabe nicht aufgezeigt werden, geben keinen Anlass zur späteren Reklamation oder Gewährleistungsansprüchen.

2.3. Hardy Lohs Cupworld e.U. behält sich Änderungen in elektronischer oder anderer Form vorliegender allgemeiner Produktinformationen wie z.B. Form, Farbe und Verwendung vor.

3. Lieferung und Zahlung

3.1. Wurde nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, gelten alle Angaben zu den Lieferfristen als unverbindlich. Da die Lieferzeiten mengenabhängig sind, können exakte Lieferterminangaben nur auf Anfrage gegeben werden bzw aus den Auftragsbestätigungen entnommen werden.

3.2. Soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, sind alle Rechnungen von Hardy Lohs Cupworld e.u. per Vorauskassa ohne Abzug fällig. Wird die Vorauszahlung nicht geleistet, ist berechtigt die Lieferung bis zur Zahlung zurückzubehalten bzw. unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz der bisher entstandenen Auslagen verpflichtet. Bei Skontovereinbarung ist eine Zahlung nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der entsprechende Betrag spätestens am Fälligkeitstag bei unserer Bankverbindung eingeht. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, gilt die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn dieser am Fälligkeitstag eine Zahlungsanweisung abgibt.

4. Verzug

4.1. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden, wenn dieser ein Verbraucher ist, kommen die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB zur Anwendung. Ist ein Unternehmer für den Verzug verantwortlich, so beträgt der gesetzliche Zinssatz gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4.2. Gerät Hardy Lohs Cupworld e.U. in Lieferverzug, so wird der Kunde umgehend davon in Kenntnis gesetzt. Hardy Lohs Cupworld e.U. ist berechtigt bei Lieferengpässen vergleichbare Ersatzbecher zu liefern. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Unvorhergesehene Hindernisse im Werk des Produzenten oder dessen Sublieferanten entbinden Hardy Lohs Cupworld e.U., wenn hierdurch die Fertigstellung des Liefergegenstandes beeinflusst wird, von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme oder zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Bestellungen

5.1. Bei Sonderaufträgen werden die Waren speziell nach Vorgaben des Kunden gestaltet. Daher werden solche Aufträge ausschließlich nach Erstellung eines Kostenvoranschlages übernommen und bedürfen längerer Lieferzeiten.

5.2. Aufgrund der Individualanfertigung bestehen für Sonderaufträge keine Rücktrittsrechte und sie sind von jeglichem Umtausch ausgeschlossen.

6. Druck

6.1. Die Druckdaten werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Sollte Hardy Lohs Cupworld e.U. im Auftrag des Kunden Adaptierungen oder Änderungen an den zur Verfügung gestellten Druckdaten vornehmen, stellt das eine reine Zusatzleistung im Rahmen der Becherproduktion dar. Sämtliche Rechte und Pflichten, die mit der Verwendung und Veröffentlichung der Druck- und Bilddaten verbunden sind, gehen auf den Kunden über.

6.2. Für Verletzungen der Urheber- und Schutzrechte durch die gelieferte Ware (Logos, Schriftzüge, Zeichnungen, Fotos etc.) übernimmt Hardy Lohs Cupworld e.U. keine Haftung. Sämtliche, aus Gründen einer solchen Rechtsverletzung, gegen Hardy Lohs Cupworld e.U. erhobenen Ansprüche gehen unmittelbar zu Lasten des Kunden. Der Kunde hält Hardy Lohs Cupworld e.U. klag- und schadlos.

6.3. Bei den von Hardy Lohs Cupworld e.U. zur Verfügung gestellten Becheransichten (2D oder 3D) handelt es sich um Darstellungen, die dazu dienen, einen nach bestem Wissen und Gewissen hergestellten, möglichst realistischen Eindruck von mit Motiven bedruckten Bechern zu vermitteln. Aus technischen Gründen können die Darstellungen jedoch nicht farbverbindlich sein. Zudem können einzelne Elemente des Druckbildes auf den Bechern vom Ergebnis des später produzierten Bechers abweichen. Aus den Darstellungen können keine Rechtsansprüche hinsichtlich des späteren tatsächlichen Aussehens des in Auftrag gegebenen Produktes abgeleitet werden. Als rechtsverbindliches Dokument dient ausschließlich die Druckfreigabedatei (PDF-Datei in 2D), die nach Auftragserteilung vor Produktionsbeginn übermittelt wird.

6.4. Um den Liefertermin einhalten zu können, benötigt Hardy Lohs Cupworld e.U. nach Übermittlung der Druckfreigabedatei innerhalb von 24 Stunden ein „Gut zum Druck”. Die Rücksendung per E-Mail gilt als unterzeichnete Bestätigung.

6.5. Im Fall der Produktion von IML-Fotodruck-Bechern ist eine Über- bzw. Unterlieferung bei einer Abnahme bis 50.000 Stück bis zu +/- 5% und bei einer Abnahme ab 50.000 Stück bis zu +/- 3% technisch bedingt möglich. Im Digitaldruck- und Siebdruckverfahren liegen die Abweichungen bei einer Abnahme bis 50.000 Stück bei bis zu +/-2% und bei einer Abnahme ab 50.000 Stück bei bis zu +/- 1%. Der Kunde gibt seine Zustimmung zu diesen produktionsbedingten Mengenabweichungen. Hardy Lohs Cupworld e.U. behält sich das Recht vor, die Überproduktion in voller Höhe an den Kunden weiter zu verrechnen.

7. Haftung

7.1. Die Frist zur Geltendmachung der Mängelrüge beträgt für Unternehmer 14 Tage ab Erhalt der Ware. Für Verbraucher kommen die gesetzlichen Bestimmung über die Gewährleistung gemäß §§ 922ff ABGB zur Anwendung.

7.2. Schadenersatzforderungen gegen Hardy Lohs Cupworld e.U. können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Schäden durch Hardy Lohs Cupworld e.U. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Personenschäden.

7.3. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 1489 ABGB). Eine Haftung für unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse ist ausgeschlossen.

7.4. Punkt 7. (Haftung) gilt sinngemäß für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Hardy Lohs Cupworld e.U..

8. Zession und Eigentumsvorbehalt

8.1. Hardy Lohs Cupworld e.U. ist zur Forderungsabtretung an Dritte berechtigt. Zediert der Kunde Forderungen, die er gegen Hardy Lohs Cupworld e.U. innehat, so hat er zuvor dessen schriftliche Zustimmung einzuholen.

8.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum von Hardy Lohs Cupworld e.U..

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Netto-Preise sind verbindlich.

9.2. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

9.3. Bei Kunden aus dem Ausland wird nach Bekanntgabe der UID-Nr. auf Wunsch MwSt.-frei fakturiert.

9.4. Durch das Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle alten Preislisten ihre Gültigkeit. Zwischenzeitliche marktbedingte Preisänderungen bleiben Hardy Lohs Cupworld e.U. vorbehalten.

9.5. Der Kunde hat umgehend nach Rechnungserhalt diese ohne jeglichen Abzug zu begleichen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Hardy Lohs Cupworld e.U. behält sich gemäß § 8 DSG das Recht vor, sämtliche übermittelte Daten zu speichern und diese an Dritte zu übermitteln.

10.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Hardy Lohs Cupworld e.U. und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Wien vereinbart. Hardy Lohs Cupworld e.U. ist jedoch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

10.3. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sonderbestimmungen bei Vermietung

11. Allgemeines

11.1. Der Kunde schickt einen unterzeichneten Auftrag an Hardy Lohs Cupworld e.U.. Nach Überprüfung der übermittelten Daten, erfolgt der Vertragsabschluss mittels Auftragsbestätigung durch Hardy Lohs Cupworld e.U..

11.2. Sowohl Auftragserteilung, als auch Auftragsbestätigung erfolgen in Schriftform (Brief, Email, Fax etc.).

11.3. Die Mietdauer beträgt maximal 5 Kalendertage1. Durch eine gesonderte Vereinbarung, kann diese Zeitangabe auch verändert werden. Für eine Verlängerung der Mietdauer (Langzeitmiete) hat der Kunde mindestens einen Werktag2 vor der vereinbarten Rückgabe bei Hardy Lohs Cupworld e.U. eine Anfrage zu stellen, ansonsten hat er die Mietware zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen.

11.4. Die Mietpreise verstehen sich als solche ab Lager Wien. Die Transportkosten werden separat verrechnet.

12. Verwendungsbestimmungen

12.1. Mehrwegbecher, Punschhäferl, sind ausschließlich für den Ausschank bzw. die Ausgabe von Getränken und Lebensmitteln zu verwenden.

12.2. Mietware, welcher Verfärbungen und Rückstände jeglicher Art (z.B. Klebstoff, Sticker, Klebeband, Pickerl etc.) anhaften und die, trotz einwandfreier Reinigung, nicht entfernt werden können, müssen ausgeschieden werden. Die Kosten für die ausgeschiedene Mietware (> 2% der eingesetzten Menge) sind vom Kunden gemäß Pkt. 14 zu tragen.

12.3. Die Mietware darf nicht mit Neonfarben oder Farben aller Art in Kontakt kommen, da Farbrückstände nicht vollständig entfernt werden können und das Mietgut dadurch aussortiert werden muss. Die Kosten für die Reinigung sowie für die ausgeschiedene Ware sind vom Kunden gemäß Pkt. 14 direkt zu tragen.

12.4. Im Falle der Becher wird auf die Verwendung von stark färbenden und schlechtlöslichen Lebensmitteln und jeglichen anderen Arten von Verunreinigungen, welche trotz einwandfreier Reinigung sichtbare Verfärbungen oder andere Rückstände hinterlassen, abgeraten.

Die aus diesem Grund ausgeschiedenen Produkte werden gemäß Pkt. 14 dem Kunden in Rechnung gestellt.

13. Ausgabebedingungen

13.1. Die Mietsache wird für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Mietsache ist vom Mieter bei Empfang zu kontrollieren und ggf. umgehend zu reklamieren.

13.2 Hardy Lohs Cupworld e.U. übergibt Becher in verplombten Kunststoffboxen. Der Kunde hat die Unversehrtheit der Plomben bei Annahme der Ware zu überprüfen, da retournierte Boxen, an denen die Plomben fehlen, als verwendete Ware gehandhabt werden.

13.3. Punsch- und Kaffeehäferl Gläser sowie Wein- und Sektkelche und Weizenbierbecher werden in offenen Racks ausgegeben und können daher nicht als unbenutzt geltend retourniert werden.
Bei Selbstabholung ist die Vorauskassa in bar bei Abholung zu bezahlen oder vorab an uns zu überweisen. Im Überweisungsfall muss das Geld vor Beginn der Mietdauer bereits auf dem Konto von Hardy Lohs Cupworld e.U. zu verzeichnen sein. Diese Vorauskassa wird bei der direkten Rückgabe der Mehrwegbecher/Punschhäferl/ Gläser/ im Büro von Hardy Lohs Cupworld e.U. mit dem Rechnungsbetrag gegengerechnet. Offene Restbeträge sind umgehend zu begleichen. Sollte sich hingegen ein Guthaben ergeben, wird dieses in erster Linie gegen offene Forderungen gegengerechnet und anderenfalls direkt in bar zurück erstattet oder innerhalb der nächsten Werktage unter Bekanntgabe der Kontodaten überwiesen.

13.4. Bei Lieferung ist die Vorauskassa in bar direkt an den Fahrer zu bezahlen oder vorab an uns zu überweisen. Bei Rückholung der Mietware wird dem Kunden ein Lieferschein ausgestellt, die Rechnung bzw. Gutschrift wird im Unternehmen gestellt. Etwaige daraus resultierende Restforderungen sind umgehend zu überweisen, Guthaben wird in erster Linie gegen offene Forderungen gegengerechnet und anderenfalls überwiesen.

14. Allgemeine Rückgabebedingungen

14.1. Die Mietsache muss bei Abholung/Rückgabe in den Transportboxen in wie bei Anlieferung geordneter Form bereitstehen. Für verspätete Rückgaben wird der Verlustpreis verrechnet, es werden keine Gutschriften ausgestellt.

14.2. Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl und jegliche anderen Schäden an Bechern/Punschhäferln Gläsern/Boxen/Racks. Fehlendes Mietgut wird generell zu den ausgewiesenen Verlustpreisen in Rechnung gestellt.

14.3. Die Kosten für alle beschädigten Produkte (mit Ausnahme von Punschhäferln/ Gläsern) – die durch Aussonderung aufgrund unsachgemäßer Benutzung gemäß Pkt. 12 entstehen – werden ab einem Ausfall von mehr als 2% der benutzen Menge in Rechnung gestellt.

14.4. Für auf Grund von Bruch ausgeschiedene Punschhäferl und Gläser wird stets der Verlustpreis verrechnet.

14.5. Bei mangelhaften Mehrwegprodukten, welche offensichtlich nicht durch Abnutzung, sondern durch unsachgemäßen Gebrauch des Kunden unbrauchbar geworden sind, ist Hardy Lohs Cupworld e.U. berechtigt den halben Verlustpreis gemäß der Preisliste zu berechnen.

14.6. Vertauschte Artikel sowie außergewöhnliche Verschmutzungen werden gesondert berechnet.

14.7. Keinesfalls dürfen die Mehrwegbecher, Punschhäferl, Gläser, mit einem säurehaltigen Spülmittel gereinigt werden, da dies Probleme in Form von massiver Schaumbildung bei der anschließenden Reinigung durch Hardy Lohs Cupworld e.U. verursacht, sowie eine mehrfache Reinigung aufgrund von Rückständen am Mietgut nach sich zieht. Die mehrfache Reinigung muss vom Kunden getragen werden.

14.8. Benutztes Mietgut ist unbedingt kühl zu lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Die Rückgabe muss spätestens 48 Stunden nach Benutzung erfolgen. Bei späterer Rückgabe und/oder zu warmer Lagerung besteht die Gefahr, dass die Mietware unbrauchbar wird. Original verplombte Becher- und Tellerboxen dürfen keineswegs gekühlt werden, da die Becher sowie die Boxen zu kondensieren beginnen und die Mietsache anschließend auf Kosten des Kunden gespült werden muss.

14.9. Für die Rückgabe muss die Mietware in den dafür vorgesehenen Transportboxen bzw. Transportbehältnissen von Hardy Lohs Cupworld e.U. sortenrein und gestapelt wie bei der Anlieferung (siehe Boxenschild) zur Abholung bereitstehen bzw. muss die Mietware in solcher Form zurückgegeben werden. Mehrkosten aufgrund von etwaigem Sortieraufwand werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt. Steht die Mietware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereit, so hat der Kunde für die Stehzeit der Mitarbeiter von Hardy Lohs Cupworld e.U. iHv EURO 35 pro angefangener halber Stunde aufzukommen bzw. hat der Kunde die Kosten für eine etwaige zweite Anfahrt zum Abholungsort zu tragen.

14.10. Werden die Rückgabebedingungen nicht erfüllt, so akzeptiert der Kunde die nachträgliche Ermittlung der Anzahl zurückgenommener Becher nach deren Reinigung in den Räumen von Hardy Lohs Cupworld e.U..

14.11. Bei der Abholung/Rückgabe der Mietsache wird eine Verlustkontrolle durchgeführt. Die exakte Kontrolle auf versteckte Schäden (z.B. defekte und unbrauchbare Becher) erfolgt erst beim Spülen in den Räumen von Hardy Lohs Cupworld e.U..

15. Spezifische Rückgabebestimmungen

15.1. Die Mietsache muss bei Abholung/Rückgabe in den Transportboxen in, wie bei Anlieferung, geordneter Form bereitstehen. Die exakte Kontrolle von Bruch sowie Verlust erfolgt erst beim Spülen in den Räumen von Hardy Lohs Cupworld e.U.. Das daraus resultierende Spülprotokoll dient als Datengrundlage zur Rechnungslegung.

16. Merchandising Becher

16.1. Bei Merchandising Bechern handelt es sich in der Regel um mit Künstlermotiven bedruckte Becher, die zum Einsatz bei Veranstaltungen dieser Künstler vorgesehen sind.

16.2. Die Mietware wird für den vereinbarten Zeitraum – unter Voraussetzung der Verfügbarkeit der Merchandising Becher – zur Verfügung gestellt.

16.3. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl oder Schäden der Becher und Boxen.

16.4. Alle Getränke müssen ausnahmslos in den bereitgestellten Bechern ausgeschenkt werden.

16.5. Aus Lizenzgründen hat das Becherpfand für die Tourneebecher von zzt. EURO 2,- zu betragen. Für aus Verstößen resultierende Schadenersatzforderungen des Lizenzgebers haftet der Kunde unbeschränkt.

16.6. Unvorhergesehene von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc. berechtigen uns, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder zu den o.g. Konditionen andere Mietbecher gleicher Größe zu liefern.

1 Kalendertage sind alle Tage von Montag bis Sonntag inkl. gesetzlicher Feiertage.
2 Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag exkl. gesetzlicher Feiertage.

 

Wien, im Dezember 2020

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